

»Wir lieben die Erde mehr als alle! Mehr als ihr! Denn wir sind
ihre getreuesten Kinder. Ihr besitzt und benützt sie, wir aber bebauen sie. Ihr beherrscht sie, wir aber erneuern und verschönern sie.«
Darum, so folgert der Autor Karl Renner, der Mitbegründer der Naturfreunde und spätere (zweimalige) Staatskanzler und Bundespräsident Österreichs, »ist die allmächtige Natur mit uns und nicht mit euch.«
Die Naturfreunde gehörten zu den Pionieren des alpinen Skisports und des Wildwasser−Kanufahrens. )*
Heute müssen die organisierten Kanu-Fahrer um ihren Ruf bangen. In den letzten Jahren hat sich eine Form des Kanu-Tourismus entwickelt, die auf Dauer die ursprüngliche Freiheit auf dem Wasser zu bedrohen beginnt. Schon heute werden Flüsse über Gemeingebrauchsregelungen wegen Übernutzung total gesperrt oder sind nur mit Auflagen zu befahren.
Schuld an dieser Entwicklung tragen Touristikunternehmen, die Kunden und Boote über weite Strecken an die Flüsse trans-portieren und die - meist ungeübten - Fahrer sich selbst und dem Fluss überlassen. Darunter leidet inwischen der Ruf auch der organisierten Kanuten, die sich zaghaft zu distanzieren beginnen. Erster Anlauf ist ein Versuch des Bayerischen Kanu-Verbandes e.V., der
sich auf Verhandlungen mit dem Umweltministerium vorbereitet und einen Gesprächsleitfaden, die "agenda_4" formuliert hat.
Zitat: ..Reiseunternehmen dagegen suchen in der Regel attraktive Gewässer auf, die auch mit höheren Wildwasserschwierigkeiten aufwarten. Ausgebildete Betreuer begleiten dabei die Kunden bei den Bootstouren. Die Unternehmen, ob Verleiher oder Reiseunternehmen, müssen mit Gewinn arbeiten. Gewinn ist nur zu erzielen, wenn möglichst viele Kunden auf die Flüsse
geschickt werden. Zudem sind die fahrtechnischen Kenntnisse der Kunden,
insbesondere von Verleihunternehmen, so gut wie nicht gegeben.
Sicherheitsaspekte und umweltrelevantes Verhalten sind naturgemäß in noch
größerem Maße unterentwickelt. In Summe führt dies zu einer gravierenden
Überlastung einzelner Flussstrecken, sowohl was die Anzahl der Befahrungen, als
auch die Belastung durch nicht angepasstes Verhalten betrifft.
Vielleicht gelingt es dem Bayrischen Kanu-Verband e. V. mit seiner Initiative, für naturverträgliche Verhältnisse auf den Flüssen zu sorgen.
)* aus: Die Zeit, 32/2005, U. Gruber

Für viele ein beschauliches Bild, das aber leider einen falschen Eindruck erweckt. Es ist das Angebot eines hessischen Touristik-Unternehmens zu Durchführung von Betriebsausflügen auf dem Wasser. Was sich bei diesen Betriebsausflügen wirklich abspielt hat mit der romantischen Darstellung wirklich nichts zu tun! Oft ist Alkohlol im Spiel, wenn die Teilnehmer unkontrolliert in die Ufer rauschen, nicht selten kentern und den Restmüll des mitgebrachten Proviants im oder am Fluss hinterlasen.
Die Hoffnung vieler Bürgermeister der anliegenden Ortschaften auf eine Belebung des Fremdenverkehrs hat sich leider nicht erfüllt. Sie haben sich vielmehr mit den Klagen der Anwohner über den Lärm und das Geschrei dieser "Naturfreunde" auseinander zu setzen
Die von der Regierung von Unterfranken erlassene Kanu-Verordnung aus dem Jahr 2000 hat diesen Exzessen nicht abgeholfen. Daher hat die AGFS schon früh auf eine Verschärfung gedrängt, die letzendlich 2009 kam.
Wenn den ruhesuchenden Naturwanderern auf dem Wasser weitere Einschränkungen erspart bleiben sollen, ist eine tiefgreifende Änderung der "Kanu-Verordnung" unerlässlich, zumal es inzwischen wissenschaftliche Untersuchungen gibt, die Schäden an der wassergebundenen Flora und Fauna durch die "Übernutzung" nachweisen.
Und es stellt sich eine weitere Frage: Inwieweit muss eine aus dem Gemeingebrauch resultierende Nutzung z. B. von den Besitzern eigentumsgleicher Fischereirechte geduldet werden. Die Fischer ziehen üblicherweise wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Rechten, können diese Rechte durch störende Bootsfahrer aber nur eingeschränkt wahrnehmen. Wo liegt die Grenze zwischen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Duldungspflicht? Dies sind Fragen, die in diesem Zusammenhang noch nicht hinreichend geklärt sind. Es könnte interessant werden, wenn sich ein Fischereirechtsinhaber entschließen sollte, diese Frage vom Gericht klären zu lassen.